Geförderte Wohnungen

Übersicht von Genossenschaftswohnungen
Hier findest du alle verfügbaren geförderten Wohnungen in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Salzburg.
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Kaufoption nach 5 Jahren
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Liste aller Genossenschaftswohnungen

Geförderte Wohnungen finden

Aufgrund der hohen Nachfrage ist es nicht einfach eine geförderte Wohnung bzw. eine Genossenschaftswohnung zu bekommen. Wer an eine geförderte Wohnung interessiert ist, muss schnell agieren.

Schwierig eine günstige Wohnung zu finden?

Geförderte Wohnungen, die auf Immobilienplattformen von Privaten zur Nachmiete veröffentlicht werden, sind aufgrund der vielen Anfragen nach wenigen Stunden nicht mehr verfügbar. Genossenschaften inserieren ihre geförderten Wohnungen meist nicht auf Online-Portalen sondern auf ihren eigenen Websites, auch hier verschwinden die Inserate oft innerhalb weniger Stunden.

Hier wirst du als Erster informiert!

Wir informieren dich sobald eine neue geförderte Wohnung veröffentlicht wird. Damit kannst du dich möglichst schnell für sie vormerken lassen. Da geförderte Wohnungen nach dem "first-come-first-served" Prinzip vergeben werden, ist es gerade hier wichtig sich so früh wie möglich dafür zu bewerben.

Geförderte Wohnungen

Mit dem Wohnungsfinder findest du schnell und einfach alle geförderten Wohnungen. Mit zahlreichen Filtern und Echtzeitbenachrichtigungen verpasst du keine Genossenschaftswohnung mehr.

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    Alle Informationen zu geförderten Wohnungen

    Informiere dich bei uns über geförderte Wohnungen. Mit den unten stehenden Buttons kannst du direkt zum gewünschten Thema springen.

    Was sind geförderte Wohnungen?

    Geförderte Wohnungen sind Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet und günstiger als am freien Markt (freifinanzierte Wohnungen) angeboten werden müssen.

    Gemeinnützige Bauvereinigungen (kurz GBV) können vor der Errichtung der Wohnungen vom jeweiligen Bundesland eine Förderung beantragen. Die Länder haben für den geförderten Wohnbau einen Topf, den sie jährlich ausschütten dürfen. Damit wird das sozialwohnwirtschaftliche Ziel „Leistbares Wohnen“ verfolgt. Werden die Förderungen in Anspruch genommen, unterliegen die gemeinnützigen Bauvereinigungen dem Kostendeckungsprinzip. Das heißt die GBV dürfen mit zukünftigen Einnahmen lediglich die Kosten für die Errichtung und Verwaltung der Wohnungen decken und bekommen nur einen kleinen Gewinnaufschlag zugesprochen. Aufgrund der Deckelung des Gewinns können im Vergleich zum freien Markt sehr günstige Mieten erzielt werden.

    Geförderte Wohnung oder Genossenschaftswohnung?

    Geförderte Wohnungen werden in Österreich synonym auch oft als Genossenschaftswohnungen bezeichnet ohne das viele den genauen Unterschied kennen. Gemeinnützige Bauvereinigungen können in der Rechtsform einer GmbH, AG oder einer Genossenschaft organisiert sein. Ist die gemeinnützige Bauvereinigung als Genossenschaft organisiert, so werden Genossenschaftswohnungen errichtet. Alle Genossenschaftswohnungen sind geförderte Wohnungen, aber nicht alle geförderte Wohnungen sind Genossenschaftswohnungen.

    Vorteile einer geförderten Wohnung

    Deswegen solltest du dich für eine geförderte Wohnung bewerben:

    Günstige Mieten

    Geförderte Wohnungen sind in der Miete wesentlich günstiger als Wohnungen am freien Markt. Die Ersparnis beträgt im Monat ca. 20-30%!

    Unbefristeter Mietvertrag

    Die Mietverträge für geförderte Wohnungen werden auf unbestimmte Zeit beschlossen. Geförderte Wohnungen gelten daher als sehr familienfreundlich.

    Keine Kaution

    In der Regel verlangt der Vermieter einer geförderten Wohnung vor Mietbeginn keine Kaution. Jedoch ist ein Finanzierungsbeitrag zu leisten.

    Kaufoption

    Bei neuen Mietverträgen (ab 2020) kann der Mieter nach Ablauf von 5 Jahren nach Erstbezug eine Kaufoption bei seiner geförderten Wohnung ziehen. Dabei wird der Finanzierungsbeitrag dem Kaufpreis angerechnet.

    Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung

    Rechtliche Voraussetzungen

    Nicht jeder Bürger hat Anspruch auf  eine geförderte Wohnung. Ob du dich für eine geförderte Wohnung bewerben kannst, findest du im Wohnbauförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. durch auf die untenstehenden Buttons.

    Generell gelten folgende Bestimmungen für alle Bundesländer:

    Bezug ist ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt

    Österreichische Staatsbürgerschaft, oder Staatsbürgerschaft im EU/ERW-Raum

    Gewisses Jahresnettoeinkommen darf nicht überschritten werden

    Finanzielle Voraussetzungen

    Neben den grundlegenden Voraussetzungen werden häufig auch die finanziellen Voraussetzungen von den Genossenschaften bei der Bewerbung für eine geförderte Wohnung geprüft.

    Einerseits darf ein gewisses Nettojahreseinkommen nicht überschritten werden, andererseits muss auch nachgewiesen werden, dass man sich die Wohnung leisten kann. Hierfür werden vom Vermieter die Gehaltszettel der letzten 3-4 Monate gefordert.

    Ebenso muss man sich Gedanken zum Finanzierungsbeitrag machen. In der Regel werden zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR gefordert, die beim Auszug abzüglich Abschreibung wieder zurückerstattet werden.

    Bei Miete einer Genossenschaftswohnung ist zusätzlich ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag fällig. Dieser beträgt zwischen 100 EUR und 200 EUR.

    Finanzierungsbeitrag und Genossenschaftsanteil

    Ähnlich wie die beiden Begriffe „Genossenschaft“ und „gemeinnützige Bauvereinigung“, werden auch häufig die Begriffe „Genossenschaftsanteil“ und „Finanzierungsbeitrag“ vermischt. Nachfolgend werden die Unterschiede erklärt.

    Finanzierungsbeitrag

    Der Finanzierungsbeitrag, auch Grundkostenbeitrag oder Baukostenbeitrag genannt, ist eine Einmalzahlung, die bei Vertragsunterfertigung an den Vermieter zu zahlen ist. Es handelt sich dabei um eine Mietzinsvorauszahlung auf eine Dauer von 100 Jahren und wird beim Auszug abzüglich Abschreibung wieder an den Mieter zurückgezahlt. Der Finanzierungsbeitrag dient der gemeinnützigen Bauvereinigung um für das Bauprojekt aufgenommene Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. So verringern sich die zu zahlenden Zinsen und die Mieten können günstiger angeboten werden.

    Höhe des Finanzierungsbeitrags

    Bei gebrauchten Genossenschaftswohnungen ist die Höhe des Beitrags stark vom Alter der geförderten Wohnung  abhängig. Je älter die Wohnung ist, desto niedriger ist der Finanzierungsbeitrag. Jährlich sinkt die Höhe des Beitrags um 1% des anfänglichen Finanzierungsbeitrags.

    Abschreibung bzw. Rückerstattung des Finanzierungsbeitrags

    Pro Jahr behält sich die Genossenschaft 1% des Beitrags ein (1 Jahr dividiert durch 100 Jahre = 1%). Dies gilt für Genossenschaftswohnungen die ab dem 01.07.2000 bzw. geförderte Wohnungen eines gewerblichen Bauträgers ab dem 20.03.2001 bezogen wurden. Der Finanzierungsbeitrag ist vom Vermieter binnen 8 Wochen ab Beendigung des Mietvertrags an den Mieter zurückzubezahlen.

    Rechenbeispiel

    Gilt für jede geförderte Wohnung mit Mietbeginn ab dem Jahr 2001 und später:

    Finanzierungsbeitrag bei Erstbezug 2018 50.000 EUR
    Abschreibung nach 3 Jahren (3% von 50.000) – 1.500 EUR
    Finanzierungsbeitrag Rückerstattung nach 3 Jahren 48.500 EUR

    Im Jahr 2021 müsste der neue Mieter nur noch einen Finanzierungsbeitrag von EUR 48.500 leisten.

    Genossenschaftsanteil

    Der Genossenschaftsanteil ist ein Betrag in der Höhe von 100 bis 200 Euro der zu leisten ist um Mietglied der Genossenschaft zu werden. Sinngemäß ist der Genossenschaftsanteil nur bei Wohnungen zu entrichten, die von einer Genossenschaft errichtet wurden.

    Kaufoption bei einer geförderten Wohnung

    Bei Anmietung einer geförderten Wohnung ist es später möglich diese in sein persönliches Eigentum zu übertragen. Wer also gedenkt eine geförderte Wohnung günstig zu mieten, hat später auch die Chance auf den Erwerb einer günstigen Eigentumswohnung. Nicht jede Genossenschaftswohnung kann jedoch gekauft werden. Seit der Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2019 gibt es neue Voraussetzungen für den Erwerb einer geförderten Wohnung. Nachfolgende Voraussetzungen gelten für geförderte Wohnungen mit Mietbeginn nach dem 01.08.2019.

    Voraussetzungen für die Kaufoption

    Folgende Voraussetzungen sind beim Kauf einer Genossenschaftswohnung zu beachten:

    Die Wohnhausanlage wurde nicht im Baurecht errichtet. Das heißt die gemeinnützige Bauvereinigung muss auch die Eigentümerin der Wohnung sein.

    Seit dem Erstbezug des Gebäudes sind nicht mehr als 30 Jahre vergangen.

    Die Nutzfläche der Wohnung beträgt mehr als 40m².

    Beim Abschluss des Mietvertrags war eine öffentliche Wohnbauförderung aufrecht.

    Der Mieter hat einen Finanzierungsbeitrag von mind. 72,07 EUR pro m² Nutzfläche beim Vermieter hinterlegt.

    Wann kann die Kaufoption gezogen werden?

    Bei Mietverträgen, die seit dem 01.09.2020 abgeschlossen wurden, kann in folgenden Zeiträumen die Kaufoption für die geförderte Wohnung gezogen werden:

    Beginn des 6. bis Ende des 10. Mietjahres

    Beginn des 11. bis Ende des 15. Mietjahres

    Beginn des 16. bis Ende des 20. Mietjahres

    Ein Antrag auf Eigentum kann jeweils einmal pro Zeitraum gestellt werden.

    Höhe des Kaufpreises

    Die Höhe des Kaufpreises wird in der Regel nicht im Mietvertrag vereinbart. Die gemeinnützige Bauvereinigung hat bei Verständigung, dass der Mieter die Wohnung kaufen möchte, zum Stichtag den Wert der Wohnung zu ermitteln. Dieser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

    • Finanzierungsbeitrag: Bei Mietvertragsunterfertigung geleisteter Beitrag wird abzüglich einer Abwertung von 1% pro Mietjahr dem Kaufpreis angerechnet
    • Übernahme des Landesdarlehen, dass nach Kauf monatlich zurückgezahlt werden muss oder sofort getilgt werden kann
    • Barkaufpreis = Wert der Wohnung abzüglich Finanzierungsbeitrag und Landesdarlehen

    Ablauf bei Ziehung der Kaufoption

    1. Der Mieter muss die gemeinnützige Bauvereinigung schriftlich per Mail oder per Brief verständigen, dass er die Wohnung kaufen will.
    2. Der Vermieter muss dem Mieter binnen 3 Monaten ein Kaufangebot stellen.
    3. Der Mieter kann das Angebot innerhalb von 6 Monaten annehmen
    4. Wenn der Mieter das Kaufangebot nicht annimmt, kann er im selben Zeitraum (siehe oben) nicht noch einmal ein Angebot anfordern.

    Wie komme ich zu einer geförderten Wohnung?

    In der Regel gilt das „first-come, first-serve“ Prinzip. Das heißt wer am schnellsten Interesse bekundet, gewinnt in den meisten Fällen! Oft sind nach wenigen Stunden die Inserate von geförderten Wohnungen in Wien aufgrund der hohen Anfrage wieder offline. Daher wird bei individueller Suche geraten, sich mehrmals täglich auf die Suche zu begeben.

    Über eine Genossenschaft

    Gebrauchte Genossenschaftswohnungen werden als Zweitvergabe auf der Webseite der jeweiligen Genossenschaft gelistet. Theoretisch können diese schon ab dem Zeitpunkt der Kündigung des Altmieters inseriert werden. Werden die Wohnungen von der Genossenschaft inseriert, fallen keine Ablösen an.

    Über diverse Immobilienplattformen

    Ebenso können Mieter innerhalb der Kündigungsfrist von der Genossenschaft ein Weitergaberecht bekommen. Sollte im Familien- oder Freundeskreis keine Interesse an der Wohnung bekundet werden, landet diese oft auf Immobilienplattformen. Oft verlangen die Altmieter dann jedoch eine Möbelablöse. Hier sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass die Höhe der Ablöse auch gerechtfertigt ist.

    Über den Wohnungsfinder

    Mit unserem neu entwickelten Tool wollen wir die Suche nach einer geförderten Wohnung vereinfachen und effizienter gestalten. Wir vereinen die Suche auf den Immobilienplattformen mit der Suche auf den Websites der Genossenschaften. Oft verpasst man Inserate für Genossenschaftswohnungen, weil man nicht alle Webseiten durchforstet. Das Online-Tool informiert dich jedoch rechtzeitig über neue Inserate. Wir filtern dir jede Genossenschaftswohnung aus dem Netz!
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