Pro Jahr werden in Niederösterreich ca. 20.000 Genossenschaftswohnungen (siehe Begriffserklärung) errichtet bzw. saniert. In Zukunft wird in Niederösterreich für noch günstigere Mieten gesorgt. Das Land NÖ hat von der Europäischen Investitionsbank eine Förderung in der Höhe von 125 Mio. Euro erhalten, wodurch das Wohnen noch leistbarer gemacht werden können. Konkret bedeutet das, dass Mieten um bis zu 200 Euro im Jahr günstiger werden.
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Wer hat Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung in NÖ?
Gehaltsobergrenzen in NÖ
Mietwohnungen
Personenanzahl | Gehaltsobergrenze |
1 Person | € 40.000 |
2 Personen | € 60.000 |
jede weitere Person | +€ 8.000 |
Eigentumswohnungen
Personenanzahl | Gehaltsobergrenze |
1 Person | € 45.000 |
2 Personen | € 70.000 |
jede weitere Person | +€ 8.000 |
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Junges Wohnen
Folgende Punkte sind bei „Junges Wohnen“ zu beachten:
Wohnzuschuss / Wohnbeihilfe in NÖ
Der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe wurde in Niederösterreich entwickelt um einkommensschwachen Personen zu unterstützen. Die Höhe der Wohnbeihilfe richtet sich nach Einkommen und Höhe der Miete der Wohnung.
Wer kann Wohnbeihilfe beantragen?
Wie hoch ist der Wohnzuschuss?
Folgende Punkte werden bei der Höhe des Wohnzuschusses einkalkuliert: