Im Herzen Österreichs, der Steiermark, sind zahlreiche Genossenschaften ansässig, die neue geförderte Wohnungen errichten, aber auch im Bestand halten und verwalten. In Graz gibt es im Vergleich zu den anderen Landeshauptstädten Österreichs sehr wenige Genossenschaftswohnungen. Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag boomt hingegen der geförderte Wohnbau.
Suchst du eine geförderte Wohnung in der Steiermark?
Suchst du eine geförderte Wohnung in der Steiermark ? Dann bist du hier genau richtig! Mit dem Wohnungsfinder findest du in wenigen Tagen deine neue geförderte Wohnung. Bei uns bekommst du sofortigen Zugriff auf den gesamten Wohnungsmarkt und kannst mit unseren Suchfiltern schon zu Beginn deine Präferenzen festlegen.
Aktuell in der Steiermark:
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Kaufoption nach 5 Jahren
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Wer hat Anspruch auf eine geförderte Wohnung in der Steiermark?
Um eine geförderte Wohnung in der Steiermark zu bekommen musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen. Unter folgenden Voraussetzungen macht es Sinn, sich für eine geförderte Wohnung in der Steiermark zu bewerben:
Siehe auch §7 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz
Einkommensgrenzen Steiermark
Wer eine geförderte Wohnung in der Steiermark mieten oder erwerben möchte, darf es gewisses Jahreseinkommen nicht überschreiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel alle Personen zusammen in deinem Haushalt maximal verdienen dürfen. In der Steiermark gibt es im Moment keine Unterschiede bei den Einkommensgrenzen bei Miet- bzw. Eigentumswohnungen.
Geförderte Miet- und Eigentumswohnungen Steiermark
Personenanzahl | Gehaltsobergrenze |
1 Person | € 40.800 |
2 Personen | € 61.200 |
jede weitere Person | +€ 5.400 |
Jahresnettoeinkommen, siehe auch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
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Mietwohnungen mit Kaufoption in der Steiermark
Für alle geförderten Wohnungen in der Steiermark, die ab dem 01.09.2019 angemietet werden, gibt es eine Kaufoption. Man kann bei der Genossenschaft nach nach 5 Jahren Nutzungsdauer einen Antrag auf Übertragung ins Eigentum stellen. Weitere Informationen zu Mietwohnungen mit Kaufoption findest du hier.
Wohnunterstützung in der Steiermark
In der Steiermark kann Wohnunterstützung für Mietwohnungen beantragt werden. Die Wohnunterstützung gewährleistet Geringverdiener und Studenten das Wohnen leistbar zu machen. Dabei wird vom Land Steiermark kein Unterschied gemacht, ob die Wohnung gefördert ist oder nicht. Die Wohnunterstützung gilt immer für ein Jahr, wobei kurz vor Ablauf um eine Verlängerung ersucht werden kann. Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen um Wohnunterstützung zu erhalten:
siehe auch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Rechner Wohnunterstützung Steiermark
Hier kannst du ausrechnen lassen, ob und wie viel Wohnunterstützung dir als Mieter einer geförderten Wohnung in der Steiermark zusteht. Wenn der Ergebnis positiv ist, kannst du gleich im Anschluss den Online-Antrag ausfüllen.
Online-Antrag Wohnunterstützung Steiermark
Hier kannst du online Wohnunterstützung für eine geförderte Wohnung in der Steiermark beantragen.
Der Antrag kann alternativ hier ausgefüllt werden und beim Sozialservice in der Burggasse 9, 8010 Graz persönlich oder per Post abgegeben werden. Beachte dabei, dass die angeführten Beilagen ebenso abgegeben bzw. nachgereicht werden müssen.
Förderung für Jungfamilien
Unter dem Programm „Hausstandsgründung“ fördert das Land Steiermark gezielt Jungfamilien beim Erwerb einer Wohnung oder Erwerb von Einrichtungsgegenständen. Diese Förderung ist sowohl bei geförderten Wohnungen als auch bei nicht geförderten Wohnungen möglich.
Wer bekommt die Förderung für Jungfamilien?
Generell ist diese Förderung für Jungfamilien gedacht, bei denen die Eltern nicht älter als 35 Jahre sind. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen auch Familien bzw. Personen geförderte werden, die älter als 35 sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die österreichische Staatsbürgerschaft vorliegt oder man dieser gleichgestellt ist (Angehörige aller EU-Länder sowie Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz oder Personen mit behördlich festgestellter Flüchtlingseigenschaft)
siehe auch Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Was wird vom Land Steiermark gefördert?
Bei der Förderung „Hausstandsgründung“ werden Kredite bzw. Darlehen für Eigenheime, Einrichtungsgegenstände, Wohnungssanierungen oder Neubautätigkeiten gefördert. Das bedeutet, dass du vom Land Steiermark für eine gewisse Zeit Zuschüsse erhältst. Dabei ist zu beachten, dass der Kauf der Wohnung bzw. der Einrichtung oder die Sanierungsmaßnahmen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Folgende Objekte bzw. Maßnahmen werden gefördert:
siehe auch Informationsblatt zur Hausstandsgründung
Wo kann ich die Jungfamilien-Förderung beantragen?
Die Jungfamilien-Förderung kann in der Steiermark ganz einfach online beantragt werden, sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.