Geförderte Wohnungen KÄRNTEN

Dank der oberösterreichischen Förderungspolitik im Neubau und infolge der Errichtung von geförderten Wohnungen blieben die Mietwohnungen in Oberösterreich im Vergleich zu den anderen Bundesländern leistbar. Von 2010 bis 2020 wurden ca. 26.000 geförderte Miet- und Eigentumswohnungen in Oberösterreich errichtet. Der Anteil geförderter Wohneinheiten betrug in diesem Zeitraum rund 43%. Oberösterreich ist nicht nur relativ sondern auch absolut mit der Förderung von rund 5.000 Wohnungen pro Jahr Vorreiter in ganz Österreich. Vor allem der Bezirk Linz-Land ist sehr nachgefragt, was auch an der regen Bautätigkeit, auch im geförderten Wohnbau, zu erkennen ist.

geförderte wohnungen kärnten

Suchst du eine Genossenschaftswohnung in Kärnten?

Bist du auf der Suche nach eine Genossenschaftswohnung in Kärnten? Neben allgemeinen Informationen über den geförderten Wohnungsmarkt geben wir dir mit dem Wohnungsfinder eine Übersicht über alle aktuell verfügbaren geförderten Wohnungen in Kärnten. Du wirst täglich über neue Wohnungen informiert und erhältst alle Informationen zur Wohnung mit nur einem Klick.
Aktuell in Kärnten:
Wohnungen online
Alle geförderten Wohnungen
Tägliche Wohnungs-Updates
Keine Provision, keine Ablöse
Kaufoption nach 5 Jahren

Wer kann eine Förderung in Kärnten beantragen?

Um eine geförderte Wohnung in Oberösterreich mieten oder kaufen zu können, ist eine Volljährigkeit sowie die Absicht die geförderte Wohnung ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden, notwendig. Die Förderungswerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Österreichische Staatsbürger

Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates

Wenn ein Nachweis des Wohnbedarfs vorliegt (z.B. die bisherige Wohnung  ist zu klein für die Familienverhältnisse)

Die geförderte Wohnung muss als Hauptwohnsitz genutzt werden

Nach Bezug der geförderten Wohnung müssen innerhalb von 6 Monaten bisherige Wohnungen abgetreten werden, es sei denn die bisherige Wohnung wird au beruflichen Gründen, oder für den eigenen dringenden Wohnbedarf (z.B. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder) benötigt.

Gehaltsobergrenzen in Kärnten

Um eine geförderte Wohnung in Kärnten zu beziehen dürfen die Gehaltsobergrenzen (Nettojahreseinkommen) aus der nachstehenden Tabelle nicht überschritten werden.
Personenanzahl Gehaltsobergrenze
1 Person € 38.000
2 Personen € 55.000
3 Personen € 61.000
4 Personen € 67.000
jede weitere Person +€ 6.000

Für die Förderung werden alle in- und ausländischen Einkünfte (aus dem Vorjahr) des Antragstellers sowie der haushaltsangehörigen Personen zusammengezählt.

Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit inklusive Sonderzahlungen und Überstunden

Arbeitslosenbezug

Pension und Renten

gerichtlich oder vertraglich festgesetzte Unterhaltsleistungen

Kindergeld

Einkünfte die nicht als Einkommen gelten:

Familienbeihilfe

Familienförderung

Studienbeihilfen und Einkünfte aus Ferialbeschäftigung/Praktika

Abonnieren und 20% sparen!

Jetzt kostenlos vormerken lassen und einen Gutschein erhalten, der für alle Pakete gültig ist.



    Genossenschaftswohnungen in allen Bezirken in Kärnten

    Feldkirchen

    Hermagor

    Klagenfurt Land

    Spittal an der Drau

    St.Veit an der Glan

    Villach Land

    Völkermarkt

    Wolfsberg