Im Jahr 2018 wurden die Wohnbauförderung, u.a. auch betreffend geförderter Wohnungen, im Burgenland überarbeitet. Fördergrenzen und Einkommensgrenzen wurden erhöht, damit noch mehr Personen die Wohnbaufördermittel nutzen können. Zwischen 2013 und 2018 wurden rund 15.000 Wohneinheiten gefördert. Entgegen einiger anderer Bundesländer wachsen im Burgenland die Wohnbauförderungsmittel.
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Wer hat Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung im Burgenland?
Grundsätzlich muss an der zu erwerbenden oder zu mietenden geförderten Wohnung Hauptwohnsitz begründet werden. Der Förderungswerber darf keine andere geförderte Wohnung im Alleineigentum besitzen, jedoch sind Anteile bis 50% an einer zweiten geförderten Wohnung erlaubt. Folgende Personen können sich für eine geförderte Wohnung bewerben:
Gehaltsobergrenzen im Burgenland
Du kannst dich für eine geförderte Wohnung bewerben, wenn folgende Jahresnettoeinkommen nicht überschritten werden und folgende Mindesteinkommen pro Monat nicht unterschritten werden:
Miet- & Eigentumswohnungen
Personenanzahl | Gehaltsobergrenze |
1 Person | € 38.000 |
2 Personen | € 65.000 |
3 Personen | € 66.500 |
4 Personen | € 68.000 |
5 Personen und mehr | € 70.000 |
Wohnbauförderung 2018
Mindesteinkommen
Personenanzahl | Gehaltsobergrenze |
1 Person | € 870 |
2 Personen | € 1.200 |
3 Personen | € 1.350 |
4 Personen und mehr | € 1.500 |