Für das, dass ich mir jetzt monatlich viel Miete spare, hat sich der Wohnungsfinder um 29 Euro ausgezahlt.
Geförderte Wohnungen
Übersichtlich aufbereitet. Find es toll, dass hier die Wohnungen angezeigt werden, die nicht auf willhaben oder ähnliches inseriert sind. Dadurch erhöht sich die Chance eine Genossenschaftswohnung zu bekommen.
Lief alles super! Hatte innerhalb weniger Minuten Zugang zum geförderten Wiener Wohnungsmarkt. Für den Preis wirklich empfehlenswert.
Gute Übersicht. Manchmal bekomme ich jedoch per Telegram neue Wohnungen, die dann jedoch nicht in der Tabelle aufscheinen.
Ich finde das eine gute Plattform für Genossenschaftswohnungen. Leider gibt es keine Übersicht für neue Neubauprojekte.
Habe eine geförderte Wohnung im 22. Bezirk bekommen. War zum Glück sehr schnell beim bewerben.
Ich konnte schnell in die neue Wohnung ziehen. Es gibt viele Wohnungen zu Auswahl. Leider sind die guten Wohnungen schnell weg.
Ich finde es super, dass man informiert wird, sobald es eine neue Wohnung zu mieten gibt. Dafür braucht man allerdings eine Extra-App am Smartphone.
Cooles Service! Alle geförderten Wohnungen in Wien auf einen Blick. Täglich kommen neue Wohnungen dazu.
Nice plattform for cheap flats. I would recommend to activate telegram for push-messages.
Günstige Wohnung finden – warum es so schwierig ist
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Alle Informationen zu geförderten Wohnungen
Informiere dich bei uns über geförderte Wohnungen. Mit den unten stehenden Buttons kannst du direkt zum gewünschten Thema springen.
Was sind geförderte Wohnungen?
Geförderte Wohnungen sind Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet und günstiger als am freien Markt (freifinanzierte Wohnungen) angeboten werden müssen.
Gemeinnützige Bauvereinigungen (kurz GBV) können vor der Errichtung der Wohnungen vom jeweiligen Bundesland eine Förderung beantragen. Die Länder haben für den geförderten Wohnbau einen Topf, den sie jährlich ausschütten dürfen. Damit wird das sozialwohnwirtschaftliche Ziel „Leistbares Wohnen“ verfolgt. Werden die Förderungen in Anspruch genommen, unterliegen die gemeinnützigen Bauvereinigungen dem Kostendeckungsprinzip. Das heißt die GBV dürfen mit zukünftigen Einnahmen lediglich die Kosten für die Errichtung und Verwaltung der Wohnungen decken und bekommen nur einen kleinen Gewinnaufschlag zugesprochen. Aufgrund der Deckelung des Gewinns können im Vergleich zum freien Markt sehr günstige Mieten erzielt werden.
Geförderte Wohnung oder Genossenschaftswohnung?
Vorteile einer geförderten Wohnung
Geförderte Wohnungen bieten zahlreiche Vorteile für Mieterinnen und Mieter. Wenn du dich für eine geförderte Wohnung entscheidest, profitierst du von folgenden Punkten:
Günstige Mieten
Geförderte Wohnungen sind in der Miete wesentlich günstiger als Wohnungen am freien Markt. Die Ersparnis beträgt im Monat ca. 20–30 %!
Unbefristeter Mietvertrag
Die Mietverträge für geförderte Wohnungen werden auf unbestimmte Zeit beschlossen. Geförderte Wohnungen gelten daher als sehr familienfreundlich.
Keine Kaution
In der Regel verlangt der Vermieter einer geförderten Wohnung vor Mietbeginn keine Kaution. Jedoch ist ein Finanzierungsbeitrag zu leisten.
Kaufoption
Bei neuen Mietverträgen (ab 2020) kann der Mieter nach Ablauf von 5 Jahren nach Erstbezug eine Kaufoption ziehen. Der Finanzierungsbeitrag wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Energieeffiziente Gebäude
Viele geförderte Neubauten erfüllen hohe Energiestandards (z. B. Niedrigenergiehaus). Das senkt Heizkosten und reduziert die monatlichen Betriebskosten.
Transparente Vergabe
Die Vergabe erfolgt nach klaren Kriterien (Einkommen, Haushaltsgröße, Bedarf). Frühzeitige Vormerkung verbessert die Chancen auf eine passende Wohnung.
Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung
Geförderte Wohnungen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Wohnversorgung. Damit die Unterstützung fair verteilt wird, gelten für alle Bewerber bestimmte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
Rechtliche Voraussetzungen
Generell gelten folgende Bestimmungen für alle Bundesländer:
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Bezug ist ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt
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Österreichische Staatsbürgerschaft, oder Staatsbürgerschaft im EU/ERW-Raum
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Gewisses Jahresnettoeinkommen darf nicht überschritten werden
Finanzielle Voraussetzungen
Neben den grundlegenden Voraussetzungen werden häufig auch die finanziellen Voraussetzungen von den Genossenschaften bei der Bewerbung für eine geförderte Wohnung geprüft.
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Einerseits darf ein gewisses Nettojahreseinkommen nicht überschritten werden, andererseits muss auch nachgewiesen werden, dass man sich die Wohnung leisten kann. Hierfür werden vom Vermieter die Gehaltszettel der letzten 3-4 Monate gefordert.
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Ebenso muss man sich Gedanken zum Finanzierungsbeitrag machen. In der Regel werden zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR gefordert, die beim Auszug abzüglich Abschreibung wieder zurückerstattet werden.
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Bei Miete einer Genossenschaftswohnung ist zusätzlich ein einmaliger Genossenschaftsbeitrag fällig. Dieser beträgt zwischen 100 EUR und 200 EUR.
Finanzierungsbeitrag und Genossenschaftsanteil
Ähnlich wie die beiden Begriffe „Genossenschaft“ und „gemeinnützige Bauvereinigung“, werden auch häufig die Begriffe „Genossenschaftsanteil“ und „Finanzierungsbeitrag“ vermischt. Nachfolgend werden die Unterschiede erklärt.
Finanzierungsbeitrag
Der Finanzierungsbeitrag, auch Grundkostenbeitrag oder Baukostenbeitrag genannt, ist eine Einmalzahlung, die bei Vertragsunterfertigung an den Vermieter zu zahlen ist. Es handelt sich dabei um eine Mietzinsvorauszahlung auf eine Dauer von 100 Jahren und wird beim Auszug abzüglich Abschreibung wieder an den Mieter zurückgezahlt. Der Finanzierungsbeitrag dient der gemeinnützigen Bauvereinigung um für das Bauprojekt aufgenommene Kredite vorzeitig zurückzuzahlen. So verringern sich die zu zahlenden Zinsen und die Mieten können günstiger angeboten werden.
Höhe des Finanzierungsbeitrags
Bei gebrauchten Genossenschaftswohnungen ist die Höhe des Beitrags stark vom Alter der geförderten Wohnung abhängig. Je älter die Wohnung ist, desto niedriger ist der Finanzierungsbeitrag. Jährlich sinkt die Höhe des Beitrags um 1% des anfänglichen Finanzierungsbeitrags.
Abschreibung bzw. Rückerstattung des Finanzierungsbeitrags
Pro Jahr behält sich die Genossenschaft 1% des Beitrags ein (1 Jahr dividiert durch 100 Jahre = 1%). Dies gilt für Genossenschaftswohnungen die ab dem 01.07.2000 bzw. geförderte Wohnungen eines gewerblichen Bauträgers ab dem 20.03.2001 bezogen wurden. Der Finanzierungsbeitrag ist vom Vermieter binnen 8 Wochen ab Beendigung des Mietvertrags an den Mieter zurückzubezahlen.
Rechenbeispiel
Gilt für jede geförderte Wohnung mit Mietbeginn ab dem Jahr 2001 und später:
| Finanzierungsbeitrag bei Erstbezug 2018 | 50.000 EUR |
| Abschreibung nach 3 Jahren (3% von 50.000) | – 1.500 EUR |
| Finanzierungsbeitrag Rückerstattung nach 3 Jahren | 48.500 EUR |
Im Jahr 2021 müsste der neue Mieter nur noch einen Finanzierungsbeitrag von EUR 48.500 leisten.
Genossenschaftsanteil
Der Genossenschaftsanteil ist ein einmaliger Betrag – in der Regel zwischen 100 und 200 Euro – den man leisten muss, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden. Dieser Beitrag fällt ausschließlich bei Wohnungen an, die tatsächlich von einer Genossenschaft errichtet wurden.
Kaufoption bei einer geförderten Wohnung
Voraussetzungen für die Kaufoption
Folgende Voraussetzungen sind beim Kauf einer Genossenschaftswohnung zu beachten:
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Die Wohnhausanlage wurde nicht im Baurecht errichtet. Das heißt die gemeinnützige Bauvereinigung muss auch die Eigentümerin der Wohnung sein.
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Seit dem Erstbezug des Gebäudes sind nicht mehr als 30 Jahre vergangen.
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Die Nutzfläche der Wohnung beträgt mehr als 40m².
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Beim Abschluss des Mietvertrags war eine öffentliche Wohnbauförderung aufrecht.
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Der Mieter hat einen Finanzierungsbeitrag von mind. 72,07 EUR pro m² Nutzfläche beim Vermieter hinterlegt.
Wann kann die Kaufoption gezogen werden?
Höhe des Kaufpreises
Die Höhe des Kaufpreises wird in der Regel nicht im Mietvertrag vereinbart. Die gemeinnützige Bauvereinigung hat bei Verständigung, dass der Mieter die Wohnung kaufen möchte, zum Stichtag den Wert der Wohnung zu ermitteln. Dieser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- Finanzierungsbeitrag: Bei Mietvertragsunterfertigung geleisteter Beitrag wird abzüglich einer Abwertung von 1% pro Mietjahr dem Kaufpreis angerechnet
- Übernahme des Landesdarlehen, dass nach Kauf monatlich zurückgezahlt werden muss oder sofort getilgt werden kann
- Barkaufpreis = Wert der Wohnung abzüglich Finanzierungsbeitrag und Landesdarlehen
Ablauf bei Ziehung der Kaufoption
- Der Mieter muss die gemeinnützige Bauvereinigung schriftlich per Mail oder per Brief verständigen, dass er die Wohnung kaufen will.
- Der Vermieter muss dem Mieter binnen 3 Monaten ein Kaufangebot stellen.
- Der Mieter kann das Angebot innerhalb von 6 Monaten annehmen
- Wenn der Mieter das Kaufangebot nicht annimmt, kann er im selben Zeitraum (siehe oben) nicht noch einmal ein Angebot anfordern.
Wie komme ich zu einer geförderten Wohnung?
In der Regel gilt das „first-come, first-serve“ Prinzip. Das heißt wer am schnellsten Interesse bekundet, gewinnt in den meisten Fällen! Oft sind nach wenigen Stunden die Inserate von geförderten Wohnungen in Wien aufgrund der hohen Anfrage wieder offline. Daher wird bei individueller Suche geraten, sich mehrmals täglich auf die Suche zu begeben.
Über eine Genossenschaft
Gebrauchte Genossenschaftswohnungen werden als Zweitvergabe auf der Webseite der jeweiligen Genossenschaft gelistet. Theoretisch können diese schon ab dem Zeitpunkt der Kündigung des Altmieters inseriert werden. Werden die Wohnungen von der Genossenschaft inseriert, fallen keine Ablösen an.
Über diverse Immobilienplattformen
Ebenso können Mieter innerhalb der Kündigungsfrist von der Genossenschaft ein Weitergaberecht bekommen. Sollte im Familien- oder Freundeskreis keine Interesse an der Wohnung bekundet werden, landet diese oft auf Immobilienplattformen. Oft verlangen die Altmieter dann jedoch eine Möbelablöse. Hier sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass die Höhe der Ablöse auch gerechtfertigt ist.
